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Sprachreisen Blog - Erfahrungsbericht

Bildungsurlaub Sprachreisen

- "Wird dieser Sprachkurs als Bildungsurlaub anerkannt?"
- "Wo arbeiten Sie denn?"
- "In Berlin."
- "Einen Moment bitte .... diese Sprachschule hat die Anerkennung für Bildungsurlaub in Hamburg, für Berlin leider nicht. Wir können Ihnen aber eine andere Sprachschule empfehlen...."

Oft erhalten wir Anfragen bzgl. der Anerkennung von Sprachreisen als Bildungsurlaub. Da es nicht einfach ist, sich in diesem Dschungel aus verschiedenen Informationen zurecht zu finden, hier ein kurzer Überblick:

Bildungsurlaub SprachreiseBeim Bildungsurlaub handelt es ich um eine Bildungsfreistellung von der Arbeit, die der beruflichen oder politischen Weiterbildung dienen soll. Bildung ist Ländersache. Für jedes Bundesland gelten die jeweiligen Ländergesetze. Entscheidend ist nicht der Wohnort, sondern der Ort, an dem sich der Arbeitsplatz befindet.

Die Bildungsurlaubsgesetze gelten derzeit in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Die meisten dieser Landesgesetze gehen von einer bezahlten Freistellung von fünf Arbeitstagen pro Jahr aus. In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es keine Bildungsurlaubsgesetze.

Im Rahmen des Bildungsurlaubs können auch Sprachreisen ins Ausland unternommen werden. Wichtig ist dabei, dass die Sprachschulen die entsprechende Anerkennung des Bundeslandes haben. Da der Prozess der Antragsstellung für die Schulen in Deutsch erfolgen muss und der Antrag regelmäßig erneuert werden muss, ist es sinnvoll, bei den Schulen nachzufragen, ob eine aktuelle Bescheinigung vorliegt. Jede Anerkennung für die verschiedenen Sprachkurse und Sprachniveaus muss von den Schulen extra beantragt werden (Das dauert in der Regel ca. zwei Wochen).

Fragen Sie nach, wenn Sie Ihre Sprachreise als Bildungsurlaub anerkannt bekommen wollen: Tel.: 09473 951 550