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Sprachreisen als Bildungsurlaub

Bildungsurlaub Sprachreisen

Bildungsurlaub ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Weiterbildung während der Arbeitszeit. Bis auf Bayern und Sachsen können in allen Bundesländern auch Sprachreisen als Bildungsurlaub anerkannt werden. Warum also nicht Ihren Anspruch nutzen und eine Sprachreise als Bildungsurlaub beantragen.

Bedingungen, die die Sprachreise erfüllen muss, um als Bildungsurlaub anerkannt zu werden:

  • Der Sprachkurs muss mind. 30 Wochenstunden Unterricht an fünf Tagen haben (bei einigen Ländern werden auch mehr gefordert: z.B. von Hessen).
  • Der Sprachkurs muss in dem Bundesland, in dem Sie arbeiten, als Bildungsurlaub anerkannt sein.
  • Die Sprachschulen brauchen einen Nachweis, dass ihre Kurse als Bildungsurlaub anerkannt sind. Das ist ein relativ hoher bürokratischer Aufwand. Nicht alle Sprachschulen im Ausland haben deshalb eine Anerkennung, auch wenn sie passende Sprachkurse anbieten können
  • Sie haben einen Anspruch von 5 Tagen pro Jahr, können aber zwei Jahre zusammenkommen lassen und dann zwei Wochen Sprachkurs als Bildungsurlaub machen.
  • Die Sprachreise muss in einem gewissen Zusammenhang mit der Arbeit stehen, die Sie ausüben.

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig zum Jahreswechsel über Ihre Vorstellungen und Pläne.

Wir haben eine Aufstellung der Sprachschulen (sortiert nach Sprachen und Ländern) gemacht, die Anerkennungen für Bildungsurlaub haben. Folgen Sie der Navigation links.