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Sprachreisen als Bildungsurlaub

Bildungsurlaub ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Weiterbildung während der Arbeitszeit. Bis auf Bayern und Sachsen können in allen Bundesländern auch Sprachreisen als Bildungsurlaub anerkannt werden. Warum also nicht Ihren Anspruch nutzen und eine Sprachreise als Bildungsurlaub beantragen.

Bedingungen, die Sprachreise erfüllen muss, um als Bildungsurlaub anerkannt zu werden:

  • Der Sprachkurs an der Sprachschule muss mind. 30 Wochenstunden Unterricht an fünf Tagen haben. (Bei einigen Ländern werden auch mehr gefordert: z.B.Hessen ).
  • Der Sprachkurs muss im den Bundesland , in dem Sie arbeiten, als Bildungsurlaub anerkannt sein. Dabei gilt.
  • Die Sprachschulen brauchen einen Nachweis, dass ihre Kurse als Bildungsurlaub anerkannt sind, das ist ein relativ hoher bürokratischer Aufwand. Nicht alle Sprachschulen im Ausland haben deshelb eine Anerkennung, auch wenn sie passende Sprachkurse anbieten können
  • Sie haben einen Anspruch von 5 Tagen pro Jahr, können aber zwei Jahre zusammen kommen lassen und dann zwei Wochen Sprachkurs als Bildungsurlaub machen.
  • Die Sprachreise muss in einem gewissen Zusammenhang mit der Arbeit, die Sie leisten haben.

Informieren Sie Ihren Chef rechtzeitig zum Jahreswechsel über Ihren Vorstellungen und Pläne.

Wir haben eine Aufstellung der Sprachschulen (sortiert nach Sprachen und Ländern) gemacht, die Anerkennungen für Bildungsurlaub haben. Folgen Sie der Navigation links.