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Sicherungsschein

Sprachreisen Lexikon

Das deutsche Reiserecht verplichtet die Reiseveranstalter zur Ausgabe eines Sicherungscheines gegen Insolvenz. Damit ist der Kunde versichert im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters.

Auch Sprachreiseveranstalter müssen einen Sicherungsschein ausgeben.

Für den Fall der Insolvenz einer Sprachschule, die über den Veranstalter gebucht wird, springt diese Versicherung aber (nach Auskunft von REISEGARANT) nicht ein.

Für die Kunden der Sprachschulen bietet dieser Sicherungsschein also keine zusätzliche Sicherheit. Er hilft ja nur bei der Insolvenz der Veranstalters. Was der aber macht, im Falle einer Insolvenz einer Sprachschule, das bleibt ihm überlassen.