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Kann ich meine Sprachreise von der Steuer absetzen?

Sprachreisen Lexikon

Wer beruflich vorankommen will, muss sich weiterbilden, das gilt für Selbstständige wie für Angestellte. In vielen Branchen sind Fremdsprachen-kenntnisse eine gute Zusatzqualifikation. Wer dem Finanzamt nachweisen kann, dass die Sprachreise ins Ausland nahezu ausschließlich der beruflichen Weiterbildung dient, kann die Kosten teilweise oder sogar komplett von der Steuer absetzen.

Wann kann eine Sprachreise steuerlich geltend gemacht werden?

Wenn eine Sprachreise in erster Linie dazu dient, sich beruflich weiterzuqualifizieren und die eigenen Chancen auf dem Markt zu verbessern, dann gehen in der Regel auch die Finanzämter mit. In diesem Fall können die Kosten für die Sprachreise in der Steuererklärung einkommensmindernd geltend gemacht werden. Je nachdem, wie die Ausgaben begründet werden, können sie als

  • Werbungskosten für die berufliche Weiterbildung nach § 9 Abs. 1 EStG
  • Sonderausgabe für Berufsausbildungskosten, die weder als Werbungskosten noch als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können
  • Betriebsausgabe für Selbstständige nach § 4 Abs. 4 EStG
  • steuerlich mindernd wirken. Da je nach Bundesland und mitunter sogar in Abhängigkeit vom Finanzamt Sprachreisen steuerlich unterschiedlich gehandhabt werden,
    lohnt es sich, sich bereits vor der Buchung mit dem Finanzamt zu verständigen oder Rücksprache mit dem Steuerberater zu halten.

    Generell geht das Finanzamt davon aus, dass eine solche Reise hauptsächlich privat motiviert ist. Um diesen Verdacht zu entkräften, sollte die Sprachreise nicht zusammen mit der Familie stattfinden und außerhalb der Hauptsaison gebucht werden. Ebenso wichtig ist es, dass die Sprachreise einen Vollzeitkurs beinhaltet. Wer nur den halben Tag die Schulbank drückt während des Sprachkurses mehrere freie Tage hat (Wochenenden werden vom Finanzamt meist akzeptiert), muss damit rechnen, dass ein berufliches Interesse nicht anerkannt wird. Da ein privates Interesse auf der Sprachreise ins Ausland kaum komplett auszuschließen ist, werden meist nur die Kurskosten anerkannt. Diese sollten deshalb gesondert ausgewiesen werden.

    Um dem Finanzamt zu beweisen, dass die Sprachreise wirklich aus Berufsgründen stattfindet, sollte die Ausgabe so schlüssig wie möglich begründet werden, auch empfiehlt es sich, die Kursinhalte genau zu dokumentieren. Günstig ist, wenn die Sprachreise fachbezogen ist und die Branchenkenntnisse des Teilnehmers vertieft. Der Kursanbieter sollte in der Lage sein, eine Kursdokumentation zu liefern, sowie eine Teilnahmebestätigung bzw. ein Zertifikat auszustellen.

Gastbeitrag von Torsten Montag